2G-Regelung

Infos 2G-Regelung (derzeit außer Kraft)

Was bedeutet das für euch?

Ab sofort könnt ihr unsere Veranstaltungen besuchen, solange ihr geimpft oder genesen seid! Dafür müsst ihr ein gültiges Zertifikat über euren Status und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor Ort zeigen.

Was bedeutet das für Partys und Konzerte?

Wenn wir die 2G Regeln erfüllen, ist es möglich alle Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln durchzuführen!

Wir empfehlen jedem, aus Gründen des Infektionsschutzes, kurz vor Besuch unserer Veranstaltungen einen Corona-Test zu machen/machen zu lassen.

Kurz und knackig

  • geöffnet für Geimpfte oder Genesene (2G)
  • Nachweis von Impfung oder Genesung nur mit Corona-Warn-App oder CovPass-App bzw. COVID-Zertifikat der EU (digital oder ausgedruckt, Hauptsache mit leserlichem QR-Code)
  • Lichtbildausweis mitbringen (kein Scan, keine Fotokopie)
  • keine Maskenpflicht
  • freiwillige Kontaktnachverfolgung per Corona-Warn-App

FAQ

  • Wer wird zu Veranstaltungen mit 2G eingelassen?
    • Zu 2G-Veranstaltungen dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden, wobei der Einlass selbst grundsätzlich unter Vorbehalt bleibt. Die Art des Impfstoffes muss in Deutschland anerkannt sein.
  • Welche Dokumente muss ich vorzeigen?
    • Die vollständige SARS-CoV-2-Impfung oder die Genesung von CoViD-19 mit dem QR-Code eines digitalen EU-Zertifikats in einer in Deutschland zugelassenen App oder als Originalausdruck.
    • Deinen Original-Lichtbildausweis vorzeigen (keine Scans, keine Fotokopien)
    • Ggf. deinen Studierenden-Nachweis für den Rabatt
  • Wie überprüft ihr, ob die vorgelegten Dokumente echt sind?
    • Deine QR-Codes müssen authentisch / verifizierbar sein, wenn wir sie scannen, mit deinem Lichtbildausweis übereinstimmen, sonst kannst Du nicht rein.
  • Ich habe nicht alle oder keines dieser drei Dinge, kann ich trotzdem rein?
    • Du kannst nicht rein.
  • Ich habe ein ärztliches Attest und eine E-Mail, in der die Genesung von CoViD oder / und die Beendigung der Isolation bestätigt wird, aber ich habe keinen QR-Code, kann ich rein?
    • Wenn nachvollziehbar ist, dass es sich um offizielle Dokumente handelt, dann ja. Das entscheidet im Einzelfall unser Einlass.
  • Ich habe ein ärztliches Attest, dass ich nicht geimpft werden kann, kann ich rein?
    • Du kannst nicht rein.
  • Ich fühle mich nicht wohl oder habe CoViD-19-Symptome, kann ich trotzdem rein?
    • Nein! Du kannst nicht rein, sondern bist gebeten, dich sofort zu isolieren und einen Arzt aufzusuchen.
  • Ist die Kapazität des Hauses begrenzt und kann ich nach Verlassen später wieder rein?
    • Die Kapazität des Hauses ist begrenzt und es kann zu einem Einlassstopp kommen. Ein Wiedereinlass ist grundsätzlich möglich, aber nur im Rahmen der Kapazität.
  • Könnt ihr für mich eine Ausnahme machen?
    • Nein.
  • Aber wir kennen uns doch schon seit Jahren und ich bin Stammgast…?!
    • Leider nein.
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