Einlassordnung
Keine Haftung für Sach- oder Körperschäden. Stagediving & Crowdsurfing sowie das Aufhalten an der Bühnenkante und der Beschallungsanlage auf eigene Gefahr. In keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz.
Bei Konzerten und Tanzveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Wir fordern unsere Besucher auf, einen Gehörschutz zu tragen!
Wichtig: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten Veranstaltungen bei uns besuchen, erhalten keinen Einlass ohne Gehörschutz. In der Regel kann man „Oropax“ bei uns an der Abendkasse käuflich erwerben, dieser Service steht aber nicht immer zur Verfügung, bei ausverkauften Veranstaltungen ohne Einlass-Kasse generell nicht. Bitte im Vorfeld beherzigen.
Rücknahme der Karten nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Kartenpreiserstattung erfolgt nur über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte gekauft wurde, bis 2 Wochen nach Veranstaltungsdatum.
Beim Verlassen des Hauses verliert die Karte ihre Gültigkeit und es besteht kein Anspruch mehr auf Einlass.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist der Einlass für alle Veranstaltungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gültigem Personalausweis gestattet. Weiterhin gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Das Mitbringen von Flaschen, Dosen, Waffen, Drogen sowie Foto-, Tonband- und Videogeräten auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluß von der Veranstaltung, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Ebenso ist das Verlassen der Veranstaltungsräume mit Flaschen oder Gläsern/Bechern nicht gestattet.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.
Auf dem gesamten Gelände gelten die humanistischen und demokratischen Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Akzeptanz und Gewaltfreiheit. Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, militaristische, sexistische, homophobe und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien, die derartiges transportieren, werden nicht geduldet.
Hilfestellung auf diesem Gebiet gibt bei Fragen oder Problemen gern die Koordinierungs- und Kontaktstelle KoKont Jena, kokont@t-online.de.
Mit dem Lösen einer Eintrittskarte/des Eintrittsgeldes erklären Sie sich einverstanden, dass Fotos, auf denen Sie eventuell zu sehen sind, auf www.f-haus.de / Facebookseite veröffentlicht werden. Wünschen Sie dies nicht, nennen Sie uns das betreffende Bild (Galerie, Bildnummer).
Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Das Sicherheitspersonal darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Kontrollen auf Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz durchführen.
Das Zünden von Böllern, Raketen oder anderen pyrotechnischen Artikeln im Haus ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Die F-Haus Event GmbH behält sich bei Verstößen die Aussprache eines Hausverbotes und weitere rechtliche Schritte vor.
Keine Haftung für Garderobe. Es gilt die Garderobenordnung, welche im Haus mehrfach aushängt.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der F-Haus Event GmbH erkennen Sie alle Punkte dieser Einlassordnung an und erklären somit die Einhaltung dieser.