Gehörschutz

Achtung – Gehörschutz tragen

Bei Konzerten und Parties besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Wir fordern unsere Besucher auf, einen Gehörschutz zu tragen.

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