Gehörschutz

Achtung – Gehörschutz tragen

Bei Konzerten und Parties besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Wir fordern unsere Besucher auf, einen Gehörschutz zu tragen.

Wichtig: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten Veranstaltungen bei uns besuchen, erhalten keinen Einlass ohne Gehörschutz. In der Regel kann man „Oropax“ bei uns an der Abendkasse käuflich erwerben, dieser Service steht aber nicht immer zur Verfügung, bei ausverkauften Veranstaltungen ohne Einlass-Kasse generell nicht. Bitte im Vorfeld beherzigen.